Turnierordnung
Nachfolgend finet ihr die Turnierordnung des WG-CLASH. Bedenkt bitte, dass nur die PDF Version Gültigeit besitzt, diese findet ihr weiter unten zum Download.
§1 Definitionen
Clash: Das WG CLASH Freundschaftsturnier
Teams: Zusammenschlüsse einzelner Teilnehmenden zu einer Einheit, welche in ihrer Gesamtheit in die Wertung eingeht.
Teilnehmende: Personen, angemeldet nach §2 Anmeldung.
Turnierleitung: Die Autor:innen dieses Dokuments erlangen im Austausch für diesen Unsinn die Position der Turnierleitung.
§2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Formular, welches durch die Turnierleitung bereitzustellen ist.
- Die Turnierleitung steht in der Pflicht, die Anmeldung mit mindestens 10 Werktagen Vorlauf anzukündigen.
- Der Anmeldezeitraum beträgt nicht weniger als 14 Tage, es liegt im Ermessen der Turnierleitung, diesen Zeitraum zu verlängern.
- Die Zulassung von Teilnehmenden und Teams liegt vollständig im Ermessen der Turnierleitung. Es bedarf keiner Begründung für nicht erteilte Zulassungen.
- Das Recht auf Clash-Teilnahme tritt erst mit erworbener Zulassung in Kraft.
- Es steht der Turnierleitung frei, Nachmeldungen bis zum Spielbeginn eine Sonderzulassung zu erteilen. Dieses Verfahren bedarf der Zustimmung der an dem Spieltag anwesenden Teamkapitän:innen und des Schiedsgerichts.
§3 Zusammensetzung
- Teilnehmende schließen sich zu Teams zusammen.
- Zusammenschließen zu einem Team können sich Teilnehmende dann, wenn sie einen gemeinsamen Erst-, Zweitwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nachweisen können.
- Der Nachweis aus Satz B ist auf Nachfrage der Turnierleitung dieser offenzulegen.
- Ein Team besteht aus mindestens drei Personen.
- Gelingt zum Zeitpunkt der Anmeldung kein Zusammenschluss zu einem Team, können einzelne Teilnehmende sich bereits bestehenden Teams anschließen. Wird hierdurch Satz B verletzt, ist dies der Turnierleitung im Prozess der Anmeldung anzuzeigen.
- Jedes Team steht in der Pflicht eine:n Teamkapitän:in zu bestimmen. Dies ist in der Anmeldung anzuzeigen. Kann die Anwesenheit des:der Teamkapitän:in nicht sichergestellt werden, muss dem Schiedsgericht vor Beginn des Spieltags eine Vertretung benannt werden.
§4 Turnierablauf
- Der Clash besteht aus 4 Spieltagen.
- Die Terminierung der Spieltage liegt im Ermessen der Turnierleitung und muss mit Veröffentlichung der Anmeldung angekündigt werden.
§5 Schiedsgericht
- Das Schiedsgericht steht in der Verantwortung folgender Aufgaben:
- Bewertung der durch die Teams erbrachten Leistungen an den Spieltagen
- Sicherstellung der Einhaltung aller Spielregeln
- Sanktionierung von Regelverstößen.
- Das Schiedsgericht besteht aus nicht weniger als einer Person und wird von der Turnierleitung benannt. Die Benennung ist zwischen den Spieltagen nicht veränderlich.
- Im Falle von Abwesenheit kann das Schiedsgericht eine eigene Vertretung für die Dauer des Spieltages benennen.
§6 Bewertung von Turnierleistungen
- Teams werden für ihre Turnierleistungen bewertet.
- Aus diesen Einzelbewertungen ergibt sich die Gesamtwertung.
- Die Bewertung pro Spiel ergibt sich aus der relativen Platzierung der Teams und besteht aus zwei Anteilen:
- Basis-Punkte
- Die Höchtspunktzahl basiert auf der Anzahl der Teams multipliziert mit dem Faktor drei (3).
- Das nächstbeste platzierte Team erhält jeweils 2 Punkte weniger.
- Basis-Punkte
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- Zusätzlicher Würfelbonus
- Jedes Team würfelt nach Ermittlung der Basis-Punkte einmal mit einem sechsseitigen Würfel (D6).
- Die geworfene Augenzahl wird zusätzlich zu den Basis-Punkten addiert.
- Zusätzlicher Würfelbonus
§7 Inkrafttreten
Diese Turnierordnung tritt am 1. Werktag nach Unterzeichnung durch die Turnierleitung in Kraft. Das unterzeichnete Exemplar ist auf Nachfrage bei der Turnierleitung einsehbar.

