Turnierordnung

Nachfolgend finet ihr die Turnierordnung des WG-CLASH. Bedenkt bitte, dass nur die PDF Version Gültigeit besitzt, diese findet ihr weiter unten zum Download.

§1 Definitionen

Clash: Das WG CLASH Freundschaftsturnier

Teams: Zusammenschlüsse einzelner Teilnehmenden zu einer Einheit, welche in ihrer Gesamtheit in die Wertung eingeht.

Teilnehmende: Personen, angemeldet nach §2 Anmeldung.

Turnierleitung: Die Autor:innen dieses Dokuments erlangen im Austausch für diesen Unsinn die Position der Turnierleitung.

§2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Formular, welches durch die Turnierleitung bereitzustellen ist.
  2. Die Turnierleitung steht in der Pflicht, die Anmeldung mit mindestens 10 Werktagen Vorlauf anzukündigen.
  3. Der Anmeldezeitraum beträgt nicht weniger als 14 Tage, es liegt im Ermessen der Turnierleitung, diesen Zeitraum zu verlängern.
  4. Die Zulassung von Teilnehmenden und Teams liegt vollständig im Ermessen der Turnierleitung. Es bedarf keiner Begründung für nicht erteilte Zulassungen.
  5. Das Recht auf Clash-Teilnahme tritt erst mit erworbener Zulassung in Kraft.
  6. Es steht der Turnierleitung frei, Nachmeldungen bis zum Spielbeginn eine Sonderzulassung zu erteilen. Dieses Verfahren bedarf der Zustimmung der an dem Spieltag anwesenden Teamkapitän:innen und des Schiedsgerichts.

§3 Zusammensetzung

  1. Teilnehmende schließen sich zu Teams zusammen.
  2. Zusammenschließen zu einem Team können sich Teilnehmende dann, wenn sie einen gemeinsamen Erst-, Zweitwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nachweisen können.
  3. Der Nachweis aus Satz B ist auf Nachfrage der Turnierleitung dieser offenzulegen.
  4. Ein Team besteht aus mindestens drei Personen.
  5. Gelingt zum Zeitpunkt der Anmeldung kein Zusammenschluss zu einem Team, können einzelne Teilnehmende sich bereits bestehenden Teams anschließen. Wird hierdurch Satz B verletzt, ist dies der Turnierleitung im Prozess der Anmeldung anzuzeigen.
  6. Jedes Team steht in der Pflicht eine:n Teamkapitän:in zu bestimmen. Dies ist in der Anmeldung anzuzeigen. Kann die Anwesenheit des:der Teamkapitän:in nicht sichergestellt werden, muss dem Schiedsgericht vor Beginn des Spieltags eine Vertretung benannt werden.

§4 Turnierablauf

  1. Der Clash besteht aus 4 Spieltagen.
  2. Die Terminierung der Spieltage liegt im Ermessen der Turnierleitung und muss mit Veröffentlichung der Anmeldung angekündigt werden.

§5 Schiedsgericht

  1. Das Schiedsgericht steht in der Verantwortung folgender Aufgaben:
    1. Bewertung der durch die Teams erbrachten Leistungen an den Spieltagen
    2. Sicherstellung der Einhaltung aller Spielregeln
    3. Sanktionierung von Regelverstößen.
  2. Das Schiedsgericht besteht aus nicht weniger als einer Person und wird von der Turnierleitung benannt. Die Benennung ist zwischen den Spieltagen nicht veränderlich.
  3. Im Falle von Abwesenheit kann das Schiedsgericht eine eigene Vertretung für die Dauer des Spieltages benennen.

§6 Bewertung von Turnierleistungen

  1. Teams werden für ihre Turnierleistungen bewertet.
  2. Aus diesen Einzelbewertungen ergibt sich die Gesamtwertung.
  3. Die Bewertung pro Spiel ergibt sich aus der relativen Platzierung der Teams und besteht aus zwei Anteilen:
    1. Basis-Punkte
      1. Die Höchtspunktzahl basiert auf der Anzahl der Teams multipliziert mit dem Faktor drei (3).
      2. Das nächstbeste platzierte Team erhält jeweils 2 Punkte weniger.
    1. Zusätzlicher Würfelbonus
      1. Jedes Team würfelt nach Ermittlung der Basis-Punkte einmal mit einem sechsseitigen Würfel (D6).
      2. Die geworfene Augenzahl wird zusätzlich zu den Basis-Punkten addiert.

§7 Inkrafttreten

Diese Turnierordnung tritt am 1. Werktag nach Unterzeichnung durch die Turnierleitung in Kraft. Das unterzeichnete Exemplar ist auf Nachfrage bei der Turnierleitung einsehbar.